Schallschutz

Der Schallschutz wird in drei grundsätzliche Arten der Lärmbekämpfung eingeteilt:

  • Technische Lärmbekämpfung
  • Organisatorische Maßnahmen (zeitliche bzw. räumliche Verlegung lärmintensiver Arbeiten)
  • Individueller Gehörschutz (Kapselgehörschützer, etc.)

Maßnahmen zur technischen Lärmbekämpfung gehören zu unserem Leistungsumfang, wie z.B. die Herstellung, Lieferung und Montage von Schalldämpfern, Schallkulissen, sowie Dachausbauten unter schalltechnischen Gesichtspunkten. Des weiteren findet eine Unterscheidung zwischen Schallabsorbtion und Schalldämmung statt. Schallabsorbtion liegt vor, wenn Schallquelle und Hörer im gleichen Raum anzutreffen sind. Sind sie in verschiedenen Räumen spricht man im Schallschutz von Schalldämmung.


Die von uns eingesetzten Dämmstoffe zeichnen sich durch ein hohes Maß von Schallabsorbtionsfähigkeit (alpha-Wert) und Schalldämmfähigkeit (xi-Wert) aus. In Verbindung mit dem objektspezifischen Gesamtdämmsystem wird somit ein Maximum an Lärmbekämpfung erreicht.

Die technische Lärmbekämpfung umfaßt zwei Gruppen von Maßnahmen:

  • primäre Maßnahmen (Verminderung der Schallabstrahlung und Schallanregung)
  • sekundäre Maßnahmen (Verminderung der Luftschall- und Körperschallausbreitung), z.B. durch Vollkapselungen, Teilkapselungen, Raumabtrennungen oder Maßnahmen zur Verbesserung der Raumakkustik

Grundsätzliches zum Schall:

Luftschall und Körperschall wird in erster Linie von den Ohren wahrgenommen und im Gehirn weiterverarbeitet. Auch über die Haut (Tastsinn) kann bei ausreichender Amplitude Schall- energie an unsere Organe übertragen werden.

Schallschutz verhindert die Fortpflanzung von Schallwellen, um dauerhafte Störungen und Schädigungen bei Menschen und Tieren zu verhindern. Einmal erlittene Hörschäden sind irreparabel!

Der Schallpegel wird in dB(A) (bewerteter Schallpegel) gemessen. Die Frequenz (Wellenlänge) ist eine wichtige Zusatzgröße und wird in Hertz gemessen. Bei gleichem Schallpegel ist der Bereich zwischen 2000 und 5000 Hz beim menschlichem Gehör am empfindlichsten.

Beurteilungsgrößen:

psychologische Reaktionen:

  • 10 dB(A) = Atem
  • 40 dB(A) = Flüstern
  • 60 dB(A) = normale Unterhaltung 

vegetative Reaktionen:

  • 80 dB(A) = lautes Sprechen
  • 90 dB(A) = Schreien

Gehörschädigungen:

  • 100 dB(A) = Webmaschinensaal
  • 110 dB(A) = Kreissäge
  • 120 dB(A) = Düsenflugzeug beim Start
  • 120 dB(A) = Schmerzgrenze